Im Jahre 1949 wurde der angeblich „freieste Staat, den wir je auf deutschem Boden hatten“ gegründet, damit gemeint war wohl die BRD.
Dem unbedarften Bürger fallen vermutlich sofort Begriffe wie Demokratie, Meinungsfreiheit oder Rechtsstaat ein, wenn er von der ach so freien BRD hört. Noch naiveren Zeitgenossen fällt sofort das Grundgesetz ein, wobei manch einer glauben möge, es handle sich hierbei um die deutsche Verfassung, welche wiederum den Artikel 5 beinhaltet.
Der Artikel 5 des Grundgesetzes beinhaltet in Absatz 1 folgenden Wortlaut: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten….Eine Zensur findet nicht statt.“ ‘Die BRD und ihre Verbote’ weiterlesen …



